Partnerschafts Vereinbarung
IN ERWÄGUNG ZIEHEND, DASS:
- Euro Gaming N.V. (im Folgenden zu nennen: CLUBMETER) über ihre Webseite
clubmeter.com Dienste auf dem Gebiet des online Gamings anbietet;
- CLUBMETER ein Partnerschaftsprogramm entwickelt hat, auf dessen Basis die Partner
die Besucher ihrer Webseite auf einfache Art und Weise die Dienstleistungen der
Webseite clubmeter.com in Anspruch nehmen lassen können;
- Der Partner zur Kenntnis gegeben hat, dass er das Partnerschaftsprogramm benutzen
möchte;
- Beide Parteien ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten in Bezug auf das Partnerschaftsprogramm
in dieser Vereinbarung festlegen möchten.
IST FOLGENDES VEREINBART:
Artikel 1. Begriffsbestimmungen
Die nachfolgenden, mit Großbuchstaben geschriebenen Wörter haben die
untenstehenden Bedeutungen, sowohl in der Einzahl als auch in der Mehrzahl.
PARTNER-WEBSEITE: Die Webseite(n) des PARTNERS, auf der/denen er mit Zustimmung
von Seiten CLUBMETERS einen LINK veröffentlicht hat;
DIENSTLEISTUNGEN: Die verschiedenen Dienste von CLUBMETER auf dem Gebiet von online
Gaming, inklusive der online Gewinnspielmöglichkeiten auf der Webseite clubmeter.com;
LINK: Ein Link oder eine sonstige elektronische Vernetzung, die Internetbenutzer
(mittels Weiterklickens) zur Webseite clubmeter.com schickt, inklusive eines eventuellen
Werbetextes auf der PARTNER-WEBSEITE;
VEREINBARUNG: Die vorliegende Vereinbarung.
Artikel 2. Ernennung des PARTNERS
2.1 Hiermit ernennt Clubmeter den PARTNER als einen seiner PARTNER, was vom PARTNER
hiermit akzeptiert wird.
2.2 CLUBMETER wird den LINK zur Verfügung stellen, den der PARTNER auf seiner
PARTNER-WEBSEITE veröffentlichen kann. Mit diesem LINK können die Besucher
der PARTNER-WEBSEITE auf einfache Art und Weise auf die Webseite clubmeter.com
gelangen.
2.3 Der PARTNER wird jederzeit deutlich machen, dass er als eine unabhängige,
selbständige Partei handelt. Diese VEREINBARUNG beabsichtigt in keinerlei
Weise, ein Rechtsverhältnis zu schaffen, das über die Rechte und Verpflichtungen,
die beide PARTEIEN in dieser VEREINBARUNG gegenseitig treffen, hinausgeht. Insbesondere,
allerdings nicht darauf beschränkt, beabsichtigt diese VEREINBARUNG kein
Joint Venture, keine Agentur oder kein Arbeitsverhältnis zu schaffen.
2.4 Der PARTNER ist nicht dazu berechtigt, im Namen von CLUBMETER Vereinbarungen
zu schließen, oder im Namen von ihm Verpflichtungen oder Haftungen gegenüber
Dritten zu initiieren bzw. zu akzeptieren.
Artikel 3. Benutzerrechte
3.1 CLUBMETER überträgt auf den PARTNER für die Dauer der VEREINBARUNG
ein nicht-exklusives und nicht-übertragbares Benutzerrecht auf den LINK,
auf die Schutzmarke Clubmeter.com mit den dazugehörigen Logos, ausschließlich
und soweit wie nötig für die Ausführung dieser VEREINBARUNG.
3.2 Der PARTNER wird bei der Arbeit mit Clubmeter alle diesbezüglich erteilten
Anweisungen, Hinweise und Vorschriften befolgen.
Artikel 4. Verpflichtungen des PARTNERS
4.1 Der PARTNER ist für das Hinzufügen und die Veröffentlichung
des LINKS verantwortlich.
4.2 Der PARTNER wird sich nach besten Möglichkeiten dafür einsetzen,
dass der LINK und die DIENSTLEISTUNGEN aktiv und effektiv verbreitet werden.
4.3 Wenn der PARTNER auf der PARTNER-WEBSEITE Informationen über die DIENSTLEISTUNGEN
veröffentlicht, so hat er dafür zu sorgen, dass diese Informationen
mit denen, die auf der Webseite clubmeter.com stehen, übereinstimmen.
4.4 Der PARTNER darf keine Äußerungen oder Tätigkeiten begehen,
die dem Ruf oder dem Ansehen von CLUBMETER schaden könnten.
4.5 Der PARTNER trägt selbst sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit
den verkaufsfördernden Aktivitäten für die DIENSTLEISTUNGEN stehen.
4.6 Der PARTNER wird auf der PARTNER-WEBSEITE keine unrechtmäßigen,
widerrechtlichen oder unmoralischen Informationen veröffentlichen, die gegen
die Regeln des geistigen Eigentums oder gegen andere Rechte von Dritten verstoßen,
sowie unrechtmäßig oder strafbar sind.
Darunter wird unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, Nachfolgendes
verstanden:
- Das Verstoßen gegen urheberrechtlich geschützte Werke oder anderweitig
gegen die intellektuellen Eigentumsrechte von Dritten;
- Die Veröffentlichung oder Verbreitung von Kinderpornographie;
- Die Veröffentlichung oder Verbreitung jeglichen anstößigen,
gewalttätigen, diskriminierenden oder anderweitig illegalen Inhaltes.
4.7 Wenn der PARTNER im Rahmen des Partnerschaftsprogramms einen Username und
ein Passwort von CLUBMETER erhält, so hat er diese sorgfältig zu benutzen
und aufzubewahren. Im Falle des Verdachts eines Missbrauchs oder des Diebstahls
von dem Username und dem Passwort, hat der PARTNER CLUBMETER sofort zu benachrichtigen,
damit CLUBMETER den Zugang des PARTNERS sofort löschen oder sonstige geeignete
Maßnahmen ergreifen kann. Der PARTNER haftet für jeden Schaden von
CLUBMETER, der die Folge des Missbrauchs oder des Diebstahls des Username und
des Passwortes ist.
Artikel 5. Rechte und Verpflichtungen von CLUBMETER
5.1 CLUBMETER behält sich das Recht vor, seine DIENSTLEISTUNGEN in welcher
Weise auch immer anzubieten, sowie (einen Teil) seiner DIENSTLEISTUNGEN anzupassen
oder einzustellen. Dies kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt geschehen, ohne vorherige
Zustimmung des PARTNERS.
5.2 CLUBMETER wird den PARTNER allerdings benachrichtigen, wenn CLUBMETER sich
dazu entschließt, seine Politik zu ändern.
5.3 CLUBMETER wird sich darum bemühen, eine größtmögliche
Verfügbarkeit der Webseite clubmeter.com zu bieten. CLUBMETER kann allerdings
weder einen ungehinderten Zugang zur Webseite clubmeter.com garantieren, noch
dass die DIENSTLEISTUNGEN ununterbrochen in Anspruch genommen werden können.
Artikel 6. Vergütungen und Auszahlung.
6.1 Die Vergütung für den PARTNER beruht auf einem Prozentsatz der erzielten
Netto Gewinne von Kunden, die die DIENSTLEISTUNGEN in Anspruch nehmen, und die
dorthin über den LINK auf der betreffenden PARTNER-WEBSEITE gelangt sind.
6.2 Ein Kunde wird als angemeldet über den LINK auf der PARTNER-WEBSEITE
betrachtet, wenn er auf der Webseite clubmeter.com über den LINK auf die
PARTNER-WEBSEITE gelangt ist, in den 24 Stunden, die der Registrierung des betreffenden
Kunden vorangehen, und wenn er in der dazwischenliegenden Periode nicht über
einen Link auf einer Webseite eines anderen PARTNERS von CLUBMETER auf die betreffenden
Webseite gelangt ist.
6.3 Der momentane Vergütungsprozentsatz beträgt 20 Prozent des monatlichen
Netto Gewinns, den CLUBMETER an den betreffenden Kunden erzielt, die die DIENSTLEISTUNGEN
in Anspruch nehmen, und die dorthin über den LINK von der betreffenden PARTNER-WEBSEITE
gelangt sind.
6.4 Dieser Prozentsatz kann mittels einer Staffelung bis zu einem Höchstsatz
von 30 Prozent des Netto Gewinnes anwachsen, wie in Anlage I zu dieser VEREINBARUNG
angegeben, bei einem Maximum von 100.000,- Euro monatlich. Wenn die Vergütung
mehr als 100.000,- Euro monatlich beträgt, werden die Parteien eine nähere
Vereinbarung eingehen.
6.5 Die Gesamtvergütung, die CLUBMETER an den PARTNER schuldet, wird monatlich
berechnet und innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf des Monates ausgezahlt werden.
Wenn die Vergütung weniger als 50,- Euro beträgt, dann wird die Bezahlung
bis zu dem Zeitpunkt aufgeschoben, wo sie mehr als 50,- Euro beträgt.
6.6 Über die Vergütungen wird eine detaillierte Abrechnung erstellt,
welche die Netto Gewinne der angeworbenen Kunden anzeigt, korrigiert um die Chargebacks
und/oder Kredite der Kunden bei CLUBMETER.
6.7 Die in diesem Artikel genannten Vergütungen werden ausschließlich
auf Grundlage der Zahlungen, die CLUBMETER tatsächlich von seinen Kunden
erhalten hat, berechnet.
Artikel 7. Änderungen der Regeln und Bestimmungen und Tarife.
CLUBMETER ist dazu berechtigt, die Regeln und Bestimmungen dieser VEREINBARUNG
sowie die Vergütungen zu ändern. CLUBMETER wird diese Änderung
nicht früher als nach zwei Monaten, nachdem diese schriftlich oder per E-Mail
an den PARTNER bekannt gegeben worden sind, durchführen. Wenn der PARTNER
mit einer solchen Änderung nicht einverstanden ist, ist er dazu berechtigt,
diese VEREINBARUNG schriftlich oder per E-Mail zum Inkrafttreten dieser Änderung
zu kündigen.
Artikel 8. Intellektuelle Eigentumsrechte und Domainnamen.
8.1 Alle intellektuellen Eigentumsrechte, darunter werden auch verstanden –
jedoch nicht ausschließlich darauf beschränkt – die Schutzmarkenrechte,
Urheberrechte, Datenbankrechte in Bezug auf den LINK, die Webseite clubmeter.com
und/oder die auf welche Weise auch immer mit den DIENSTLEISTUNGEN in Verbindung
stehen, verbleiben bei CLUBMETER und/oder seinen Zulieferern bzw. Lizenzgebern.
Nichts in dieser VEREINBARUNG beabsichtigt jegliche Übertragung von jeglichem
Eigentumsrecht an den PARTNER.
8.2 Es ist dem PARTNER nicht erlaubt, jegliche Bezeichnung in Bezug auf die intellektuellen
Eigentumsrechte, wie im vorangehenden Punkt genannt ist, zu löschen oder
zu ändern.
8.3 Der PARTNER wird sich der direkten oder indirekten Registrierung oder des
Antrags auf gesetzlichen Schutz in Bezug auf die intellektuellen Eigentumsrechte,
wie im Punkt 1 dieses Artikels oder davon abgeleiteten Rechte, enthalten, und
er wird sich anderweitig von Handlungen, die den intellektuellen Eigentumsrechten
und/oder den DIENSTLEISTUNGEN schaden könnten, enthalten.
Artikel 9. Geheimhaltung.
Die Parteien räumen ein, dass sie im Rahmen dieser VEREINBARUNG über
gegenseitige vertrauliche Daten verfügen werden. Die Parteien verpflichten
sich zu Geheimhaltung dieser vertraulichen Daten. Die Parteien werden weder zu
einem Zeitpunkt während dieser VEREINBARUNG, noch nach dem Erlöschen
dieser VEREINBARUNG, diese Daten veröffentlichen und/oder verbreiten, ohne
die vorhergehende schriftliche Erlaubnis der jeweils anderen Partei.
Artikel 10. Haftung.
10.1 Der PARTNER ist ausschließlich verantwortlich und haftbar für
den Inhalt, die Entwicklung, die Aufrechterhaltung und das Funktionieren der PARTNER-WEBSEITE.
10.2 Der PARTNER erklärt, dass er über sämtliche Lizenzen, Genehmigungen
usw. verfügt, die für den normalen und rechtmäßigen Betrieb
benötigt werden. Ebenso erklärt er, dass er sämtliche gesetzlichen
Bestimmungen erfüllt, um seine Webseite zu betreiben und sämtlichen
Verpflichtungen gemäß dieser VEREINBARUNG nachkommt.
10.3 Der PARTNER haftet gegenüber CLUBMETER für sämtliche Forderungen,
die gegen CLUBMETER berechtigterweise erhoben werden und die die Folge eines Verschuldens
von Seiten des PARTNERS oder eines Dritten sind, der im Namen des PARTNERS handelt,
hinsichtlich der Verpflichtungen, die in zumutbarer Weise aus dieser VEREINBARUNG
hervorgehen.
10.4 CLUBMETER haftet nie für einen direkten und/oder indirekten Schaden,
der die Folge eines nicht richtigen und/oder eingeschränkten Funktionierens
der Webseite clubmeter.com ist und/oder der in irgendeine Weise mit seinen DIENSTLEISTUNGEN
oder dem LINK im Zusammenhang steht. Unter diesem Schaden wird unter anderem der
Folgeschaden und der Gewinnausfall verstanden, indem sich herausstellt, dass die
Netto Gewinne weniger oder gleich Null sind.
10.5 CLUBMETER haftet nur dann für einen direkten Schaden, wenn er die Folge
eines Vorsatzes oder einer groben Fahrlässigkeit ist. Die Gesamthaftung kann
nie mehr als die Gesamtbeträge betragen, die der PARTNER bis dahin aufgrund
dieser VEREINBARUNG von CLUBMETER erhalten hat, bei einem Maximum von 25.000,-
Euro (fünfundzwanzig Tausend Euro).
Artikel 11. Dauer und Kündigung.
11.1 Die VERINBARUNG tritt in dem Moment in Kraft, in welchem sie von beiden PARTEIEN
unterschrieben wurde, und gilt für die Zeit von einem Jahr. Zwischenzeitliche
Kündigungen sind ausgeschlossen. Nach dieser Periode wird die VEREINBARUNG
stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert, es sei denn, dass eine der
PARTEIEN die VEREINBARUNG mittels eines Einschreibens kündigt, unter Wahrung
der Kündigungsfrist von drei Monaten.
11.2 Unbeschadet seiner übrigen Rechte, ist CLUBMETER dazu berechtigt, die
VEREINBARUNG zu kündigen, wenn der PARTNER, nachdem er ordnungsgemäß
in Verzug gesetzt worden ist, wobei eine angemessene Frist zur Tilgung der Schulden
genannt wird, schuldhaft seine wesentlichen Verpflichtungen verletzt, die aus
dieser VEREINBARUNG hervorgehen.
11.3 CLUBMETER hat das Recht, die VEREINBARUNG mit sofortiger Wirkung völlig
oder teilweise zu kündigen, ohne, dass es einer schriftlichen Verzugserklärung
bedarf, wenn:
- der PARTNER einen Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- und Vergleichverfahrens
gestellt hat;
- der Konkurs des PARTNERS beantragt oder bereits ausgesprochen wurde;
- die Aktivitäten des PARTNERS negativen Einfluss auf das Ansehen oder den
Ruf von CLUBMETER haben;
- der PARTNER nicht länger für die DIENSTLEISTUNGEN von CLUBMETER wirbt
mittels eines LINKS oder in irgendeiner anderen Weise; und/oder,
- der PARTNER in irgendeiner Weise (unaufgefordert) kommerzielle Kommunikation
(Spam), E-Mail, Fax, SMS, MMS, postalisch, oder auf welche Weise auch immer, initiiert.
11.4 Wenn diese VEREINBARUNG aus anderen Gründen als die in den Punkten 2
und 3 dieses Artikels genannten erlischt, wird der PARTNER für die Dauer
von 4 Monaten nach Erlöschen dieser VEREINBARUNG die Vergütung erhalten,
wie sie im Artikel 6 dieser VEREINBARUNG beschrieben ist.
11.5 Wenn diese VEREINBARUNG erlischt, aus welchen Gründen auch immer, wird
das Benutzerrecht, wie im Artikel 3 beschrieben, von Rechtswegen aufgelöst.
Der PARTNER wird unverzüglich den LINK und die Schutzmarke Clubmeter.com
und die dazugehörigen Logos von der PARTNER-WEBSEITE entfernen.
Artikel 12. Sonstige Bestimmungen.
12.1 Die VEREINBARUNG umfasst die richtigen und vollständigen Absprachen
zwischen den PARTEIEN, und sie ersetzt alle vorherigen Absprachen hinsichtlich
des PARTNER Programms, auf welche Weise auch immer diese zu Stande gekommen
sind.
12.2 Sämtliche Änderungen und Ergänzungen der VEREINBARUNG müssen
schriftlich niedergelegt und von beiden PARTEIEN anerkannt werden.
12.3 Wenn irgendeine Bestimmung dieser VEREINBARUNG als unrechtmäßig,
ungültig oder anderweitig als nicht erzwingbar zu betrachtet sind, werden
sich die PARTEIEN nach gemeinsamer Rücksprache zu einer neuen Bestimmung
entschließen, welche dem Inhalt und dem Tenor der alten Bestimmung so getreu
wie möglich entspricht, ohne selbst unrechtmäßig, ungültig
oder anderweitig nicht erzwingbar zu werden.
12.4 Der PARTNER ist nicht dazu berechtigt, irgendwelche sich aus dieser VEREINBARUNG
ergebenden Rechte oder Verpflichtungen auf Dritte zu übertragen, ohne vorhergehende
schriftliche Erlaubnis von CLUBMETER.
Artikel 13. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit.
13.1 Für die VEREINBARUNG und sämtliche Streitigkeiten, die damit zusammenhängen,
gilt das Recht von Curaçao.
13.2 Sämtliche Streitigkeiten, die aus dieser VEREINBARUNG hervorgehen oder
mit ihr zusammenhängen, werden ausschließlich dem befugten Richter
in Curaçao vorgelegt.
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