Clubmeter.com
 

Partnerschafts Vereinbarung

IN ERWÄGUNG ZIEHEND, DASS:

- Euro Gaming N.V. (im Folgenden zu nennen: CLUBMETER) über ihre Webseite clubmeter.com Dienste auf dem Gebiet des online Gamings anbietet;
- CLUBMETER ein Partnerschaftsprogramm entwickelt hat, auf dessen Basis die Partner die Besucher ihrer Webseite auf einfache Art und Weise die Dienstleistungen der Webseite clubmeter.com in Anspruch nehmen lassen können;
- Der Partner zur Kenntnis gegeben hat, dass er das Partnerschaftsprogramm benutzen möchte;
- Beide Parteien ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten in Bezug auf das Partnerschaftsprogramm in dieser Vereinbarung festlegen möchten.


IST FOLGENDES VEREINBART:

Artikel 1. Begriffsbestimmungen
Die nachfolgenden, mit Großbuchstaben geschriebenen Wörter haben die untenstehenden Bedeutungen, sowohl in der Einzahl als auch in der Mehrzahl.

PARTNER-WEBSEITE: Die Webseite(n) des PARTNERS, auf der/denen er mit Zustimmung von Seiten CLUBMETERS einen LINK veröffentlicht hat;
DIENSTLEISTUNGEN: Die verschiedenen Dienste von CLUBMETER auf dem Gebiet von online Gaming, inklusive der online Gewinnspielmöglichkeiten auf der Webseite clubmeter.com;
LINK: Ein Link oder eine sonstige elektronische Vernetzung, die Internetbenutzer (mittels Weiterklickens) zur Webseite clubmeter.com schickt, inklusive eines eventuellen Werbetextes auf der PARTNER-WEBSEITE;
VEREINBARUNG: Die vorliegende Vereinbarung.

Artikel 2. Ernennung des PARTNERS
2.1 Hiermit ernennt Clubmeter den PARTNER als einen seiner PARTNER, was vom PARTNER hiermit akzeptiert wird.
2.2 CLUBMETER wird den LINK zur Verfügung stellen, den der PARTNER auf seiner PARTNER-WEBSEITE veröffentlichen kann. Mit diesem LINK können die Besucher der PARTNER-WEBSEITE auf einfache Art und Weise auf die Webseite clubmeter.com gelangen.
2.3 Der PARTNER wird jederzeit deutlich machen, dass er als eine unabhängige, selbständige Partei handelt. Diese VEREINBARUNG beabsichtigt in keinerlei Weise, ein Rechtsverhältnis zu schaffen, das über die Rechte und Verpflichtungen, die beide PARTEIEN in dieser VEREINBARUNG gegenseitig treffen, hinausgeht. Insbesondere, allerdings nicht darauf beschränkt, beabsichtigt diese VEREINBARUNG kein Joint Venture, keine Agentur oder kein Arbeitsverhältnis zu schaffen.
2.4 Der PARTNER ist nicht dazu berechtigt, im Namen von CLUBMETER Vereinbarungen zu schließen, oder im Namen von ihm Verpflichtungen oder Haftungen gegenüber Dritten zu initiieren bzw. zu akzeptieren.

Artikel 3. Benutzerrechte
3.1 CLUBMETER überträgt auf den PARTNER für die Dauer der VEREINBARUNG ein nicht-exklusives und nicht-übertragbares Benutzerrecht auf den LINK, auf die Schutzmarke Clubmeter.com mit den dazugehörigen Logos, ausschließlich und soweit wie nötig für die Ausführung dieser VEREINBARUNG.
3.2 Der PARTNER wird bei der Arbeit mit Clubmeter alle diesbezüglich erteilten Anweisungen, Hinweise und Vorschriften befolgen.

Artikel 4. Verpflichtungen des PARTNERS
4.1 Der PARTNER ist für das Hinzufügen und die Veröffentlichung des LINKS verantwortlich.
4.2 Der PARTNER wird sich nach besten Möglichkeiten dafür einsetzen, dass der LINK und die DIENSTLEISTUNGEN aktiv und effektiv verbreitet werden.
4.3 Wenn der PARTNER auf der PARTNER-WEBSEITE Informationen über die DIENSTLEISTUNGEN veröffentlicht, so hat er dafür zu sorgen, dass diese Informationen mit denen, die auf der Webseite clubmeter.com stehen, übereinstimmen.
4.4 Der PARTNER darf keine Äußerungen oder Tätigkeiten begehen, die dem Ruf oder dem Ansehen von CLUBMETER schaden könnten.
4.5 Der PARTNER trägt selbst sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit den verkaufsfördernden Aktivitäten für die DIENSTLEISTUNGEN stehen.
4.6 Der PARTNER wird auf der PARTNER-WEBSEITE keine unrechtmäßigen, widerrechtlichen oder unmoralischen Informationen veröffentlichen, die gegen die Regeln des geistigen Eigentums oder gegen andere Rechte von Dritten verstoßen, sowie unrechtmäßig oder strafbar sind.
Darunter wird unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, Nachfolgendes verstanden:
- Das Verstoßen gegen urheberrechtlich geschützte Werke oder anderweitig gegen die intellektuellen Eigentumsrechte von Dritten;
- Die Veröffentlichung oder Verbreitung von Kinderpornographie;
- Die Veröffentlichung oder Verbreitung jeglichen anstößigen, gewalttätigen, diskriminierenden oder anderweitig illegalen Inhaltes.
4.7 Wenn der PARTNER im Rahmen des Partnerschaftsprogramms einen Username und ein Passwort von CLUBMETER erhält, so hat er diese sorgfältig zu benutzen und aufzubewahren. Im Falle des Verdachts eines Missbrauchs oder des Diebstahls von dem Username und dem Passwort, hat der PARTNER CLUBMETER sofort zu benachrichtigen, damit CLUBMETER den Zugang des PARTNERS sofort löschen oder sonstige geeignete Maßnahmen ergreifen kann. Der PARTNER haftet für jeden Schaden von CLUBMETER, der die Folge des Missbrauchs oder des Diebstahls des Username und des Passwortes ist.

Artikel 5. Rechte und Verpflichtungen von CLUBMETER
5.1 CLUBMETER behält sich das Recht vor, seine DIENSTLEISTUNGEN in welcher Weise auch immer anzubieten, sowie (einen Teil) seiner DIENSTLEISTUNGEN anzupassen oder einzustellen. Dies kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt geschehen, ohne vorherige Zustimmung des PARTNERS.
5.2 CLUBMETER wird den PARTNER allerdings benachrichtigen, wenn CLUBMETER sich dazu entschließt, seine Politik zu ändern.
5.3 CLUBMETER wird sich darum bemühen, eine größtmögliche Verfügbarkeit der Webseite clubmeter.com zu bieten. CLUBMETER kann allerdings weder einen ungehinderten Zugang zur Webseite clubmeter.com garantieren, noch dass die DIENSTLEISTUNGEN ununterbrochen in Anspruch genommen werden können.

Artikel 6. Vergütungen und Auszahlung.
6.1 Die Vergütung für den PARTNER beruht auf einem Prozentsatz der erzielten Netto Gewinne von Kunden, die die DIENSTLEISTUNGEN in Anspruch nehmen, und die dorthin über den LINK auf der betreffenden PARTNER-WEBSEITE gelangt sind.
6.2 Ein Kunde wird als angemeldet über den LINK auf der PARTNER-WEBSEITE betrachtet, wenn er auf der Webseite clubmeter.com über den LINK auf die PARTNER-WEBSEITE gelangt ist, in den 24 Stunden, die der Registrierung des betreffenden Kunden vorangehen, und wenn er in der dazwischenliegenden Periode nicht über einen Link auf einer Webseite eines anderen PARTNERS von CLUBMETER auf die betreffenden Webseite gelangt ist.
6.3 Der momentane Vergütungsprozentsatz beträgt 20 Prozent des monatlichen Netto Gewinns, den CLUBMETER an den betreffenden Kunden erzielt, die die DIENSTLEISTUNGEN in Anspruch nehmen, und die dorthin über den LINK von der betreffenden PARTNER-WEBSEITE gelangt sind.
6.4 Dieser Prozentsatz kann mittels einer Staffelung bis zu einem Höchstsatz von 30 Prozent des Netto Gewinnes anwachsen, wie in Anlage I zu dieser VEREINBARUNG angegeben, bei einem Maximum von 100.000,- Euro monatlich. Wenn die Vergütung mehr als 100.000,- Euro monatlich beträgt, werden die Parteien eine nähere Vereinbarung eingehen.
6.5 Die Gesamtvergütung, die CLUBMETER an den PARTNER schuldet, wird monatlich berechnet und innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf des Monates ausgezahlt werden. Wenn die Vergütung weniger als 50,- Euro beträgt, dann wird die Bezahlung bis zu dem Zeitpunkt aufgeschoben, wo sie mehr als 50,- Euro beträgt.
6.6 Über die Vergütungen wird eine detaillierte Abrechnung erstellt, welche die Netto Gewinne der angeworbenen Kunden anzeigt, korrigiert um die Chargebacks und/oder Kredite der Kunden bei CLUBMETER.
6.7 Die in diesem Artikel genannten Vergütungen werden ausschließlich auf Grundlage der Zahlungen, die CLUBMETER tatsächlich von seinen Kunden erhalten hat, berechnet.

Artikel 7. Änderungen der Regeln und Bestimmungen und Tarife.
CLUBMETER ist dazu berechtigt, die Regeln und Bestimmungen dieser VEREINBARUNG sowie die Vergütungen zu ändern. CLUBMETER wird diese Änderung nicht früher als nach zwei Monaten, nachdem diese schriftlich oder per E-Mail an den PARTNER bekannt gegeben worden sind, durchführen. Wenn der PARTNER mit einer solchen Änderung nicht einverstanden ist, ist er dazu berechtigt, diese VEREINBARUNG schriftlich oder per E-Mail zum Inkrafttreten dieser Änderung zu kündigen.

Artikel 8. Intellektuelle Eigentumsrechte und Domainnamen.
8.1 Alle intellektuellen Eigentumsrechte, darunter werden auch verstanden – jedoch nicht ausschließlich darauf beschränkt – die Schutzmarkenrechte, Urheberrechte, Datenbankrechte in Bezug auf den LINK, die Webseite clubmeter.com und/oder die auf welche Weise auch immer mit den DIENSTLEISTUNGEN in Verbindung stehen, verbleiben bei CLUBMETER und/oder seinen Zulieferern bzw. Lizenzgebern. Nichts in dieser VEREINBARUNG beabsichtigt jegliche Übertragung von jeglichem Eigentumsrecht an den PARTNER.
8.2 Es ist dem PARTNER nicht erlaubt, jegliche Bezeichnung in Bezug auf die intellektuellen Eigentumsrechte, wie im vorangehenden Punkt genannt ist, zu löschen oder zu ändern.
8.3 Der PARTNER wird sich der direkten oder indirekten Registrierung oder des Antrags auf gesetzlichen Schutz in Bezug auf die intellektuellen Eigentumsrechte, wie im Punkt 1 dieses Artikels oder davon abgeleiteten Rechte, enthalten, und er wird sich anderweitig von Handlungen, die den intellektuellen Eigentumsrechten und/oder den DIENSTLEISTUNGEN schaden könnten, enthalten.

Artikel 9. Geheimhaltung.
Die Parteien räumen ein, dass sie im Rahmen dieser VEREINBARUNG über gegenseitige vertrauliche Daten verfügen werden. Die Parteien verpflichten sich zu Geheimhaltung dieser vertraulichen Daten. Die Parteien werden weder zu einem Zeitpunkt während dieser VEREINBARUNG, noch nach dem Erlöschen dieser VEREINBARUNG, diese Daten veröffentlichen und/oder verbreiten, ohne die vorhergehende schriftliche Erlaubnis der jeweils anderen Partei.

Artikel 10. Haftung.
10.1 Der PARTNER ist ausschließlich verantwortlich und haftbar für den Inhalt, die Entwicklung, die Aufrechterhaltung und das Funktionieren der PARTNER-WEBSEITE.
10.2 Der PARTNER erklärt, dass er über sämtliche Lizenzen, Genehmigungen usw. verfügt, die für den normalen und rechtmäßigen Betrieb benötigt werden. Ebenso erklärt er, dass er sämtliche gesetzlichen Bestimmungen erfüllt, um seine Webseite zu betreiben und sämtlichen Verpflichtungen gemäß dieser VEREINBARUNG nachkommt.
10.3 Der PARTNER haftet gegenüber CLUBMETER für sämtliche Forderungen, die gegen CLUBMETER berechtigterweise erhoben werden und die die Folge eines Verschuldens von Seiten des PARTNERS oder eines Dritten sind, der im Namen des PARTNERS handelt, hinsichtlich der Verpflichtungen, die in zumutbarer Weise aus dieser VEREINBARUNG hervorgehen.
10.4 CLUBMETER haftet nie für einen direkten und/oder indirekten Schaden, der die Folge eines nicht richtigen und/oder eingeschränkten Funktionierens der Webseite clubmeter.com ist und/oder der in irgendeine Weise mit seinen DIENSTLEISTUNGEN oder dem LINK im Zusammenhang steht. Unter diesem Schaden wird unter anderem der Folgeschaden und der Gewinnausfall verstanden, indem sich herausstellt, dass die Netto Gewinne weniger oder gleich Null sind.
10.5 CLUBMETER haftet nur dann für einen direkten Schaden, wenn er die Folge eines Vorsatzes oder einer groben Fahrlässigkeit ist. Die Gesamthaftung kann nie mehr als die Gesamtbeträge betragen, die der PARTNER bis dahin aufgrund dieser VEREINBARUNG von CLUBMETER erhalten hat, bei einem Maximum von 25.000,- Euro (fünfundzwanzig Tausend Euro).

Artikel 11. Dauer und Kündigung.
11.1 Die VERINBARUNG tritt in dem Moment in Kraft, in welchem sie von beiden PARTEIEN unterschrieben wurde, und gilt für die Zeit von einem Jahr. Zwischenzeitliche Kündigungen sind ausgeschlossen. Nach dieser Periode wird die VEREINBARUNG stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert, es sei denn, dass eine der PARTEIEN die VEREINBARUNG mittels eines Einschreibens kündigt, unter Wahrung der Kündigungsfrist von drei Monaten.
11.2 Unbeschadet seiner übrigen Rechte, ist CLUBMETER dazu berechtigt, die VEREINBARUNG zu kündigen, wenn der PARTNER, nachdem er ordnungsgemäß in Verzug gesetzt worden ist, wobei eine angemessene Frist zur Tilgung der Schulden genannt wird, schuldhaft seine wesentlichen Verpflichtungen verletzt, die aus dieser VEREINBARUNG hervorgehen.
11.3 CLUBMETER hat das Recht, die VEREINBARUNG mit sofortiger Wirkung völlig oder teilweise zu kündigen, ohne, dass es einer schriftlichen Verzugserklärung bedarf, wenn:
- der PARTNER einen Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- und Vergleichverfahrens gestellt hat;
- der Konkurs des PARTNERS beantragt oder bereits ausgesprochen wurde;
- die Aktivitäten des PARTNERS negativen Einfluss auf das Ansehen oder den Ruf von CLUBMETER haben;
- der PARTNER nicht länger für die DIENSTLEISTUNGEN von CLUBMETER wirbt mittels eines LINKS oder in irgendeiner anderen Weise; und/oder,
- der PARTNER in irgendeiner Weise (unaufgefordert) kommerzielle Kommunikation (Spam), E-Mail, Fax, SMS, MMS, postalisch, oder auf welche Weise auch immer, initiiert.
11.4 Wenn diese VEREINBARUNG aus anderen Gründen als die in den Punkten 2 und 3 dieses Artikels genannten erlischt, wird der PARTNER für die Dauer von 4 Monaten nach Erlöschen dieser VEREINBARUNG die Vergütung erhalten, wie sie im Artikel 6 dieser VEREINBARUNG beschrieben ist.
11.5 Wenn diese VEREINBARUNG erlischt, aus welchen Gründen auch immer, wird das Benutzerrecht, wie im Artikel 3 beschrieben, von Rechtswegen aufgelöst. Der PARTNER wird unverzüglich den LINK und die Schutzmarke Clubmeter.com und die dazugehörigen Logos von der PARTNER-WEBSEITE entfernen.

Artikel 12. Sonstige Bestimmungen.
12.1 Die VEREINBARUNG umfasst die richtigen und vollständigen Absprachen zwischen den PARTEIEN, und sie ersetzt alle vorherigen Absprachen hinsichtlich des PARTNER Programms, auf welche Weise auch immer diese zu Stande gekommen sind.
12.2 Sämtliche Änderungen und Ergänzungen der VEREINBARUNG müssen schriftlich niedergelegt und von beiden PARTEIEN anerkannt werden.
12.3 Wenn irgendeine Bestimmung dieser VEREINBARUNG als unrechtmäßig, ungültig oder anderweitig als nicht erzwingbar zu betrachtet sind, werden sich die PARTEIEN nach gemeinsamer Rücksprache zu einer neuen Bestimmung entschließen, welche dem Inhalt und dem Tenor der alten Bestimmung so getreu wie möglich entspricht, ohne selbst unrechtmäßig, ungültig oder anderweitig nicht erzwingbar zu werden.
12.4 Der PARTNER ist nicht dazu berechtigt, irgendwelche sich aus dieser VEREINBARUNG ergebenden Rechte oder Verpflichtungen auf Dritte zu übertragen, ohne vorhergehende schriftliche Erlaubnis von CLUBMETER.

Artikel 13. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit.
13.1 Für die VEREINBARUNG und sämtliche Streitigkeiten, die damit zusammenhängen, gilt das Recht von Curaçao.
13.2 Sämtliche Streitigkeiten, die aus dieser VEREINBARUNG hervorgehen oder mit ihr zusammenhängen, werden ausschließlich dem befugten Richter in Curaçao vorgelegt.

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